Allgemeine Geschäftsbedingungen der TopVoice Gesangschule (in der Folge „TopVoice“)
(Inhaberin: Michaela Lanegger, Frankenbergerstraße 9, 4222 St. Georgen an der Gusen)
- Die Aufnahme eines Schülers ist jederzeit oder weitere Voraussetzungen und Vorkenntnisse möglich und nurabhängig von der Verfügbarkeit freier Termine. Unterrichtstermine werden individuell vereinbart.
- Der Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr in den Räumlichkeiten der TopVoice Gesangsschule, Fichtenstraße 4,4020 Linz. Für Unfälle und sonstige Schäden wird keine Haftung übernommen.
- Unterrichtseinheiten können als Einzel- oder geblockt als Doppelstunden nach Vereinbarung abgehaltenwerden.
- In der TopVoice Gesangsschule unterrichten verschiedene Vocalcoaches.Ein Anspruch auf Unterricht bei einem bestimmten Vocalcoach besteht nicht und es resultiert aus einem Wechseldes Coaches weder ein Stornierungsrecht bereits vereinbarter Unterrichtseinheiten, noch ein Kündigungsrecht beilänger andauernden Vertragsverhältnissen.Unterrichtseinheiten können jederzeit auch von geeigneten Vertretungscoaches durchgeführt werden.
- Der Schüler ist nicht berechtigt, Aufzeichnungen des Unterrichts online zu verwenden oder zu verbreiten.
- Absagen von Unterrichtseinheiten sind bis zu 3 Werktage vor dem Termin schriftlich (einlangend), telefonisch,persönlich, per Telefax oder per E-Mail (mit Lesebestätigung) an die Gesangsschule ohne weitere Kosten möglich.Später erfolgende Absagen oder das Nichterscheinen zur vereinbarten Unterrichtseinheit, aus welchen auch immerin der Interessenssphäre des Kunden liegenden Gründen (z.B. Erkrankung, Unfall), berechtigen zur Verrechnungder nicht absolvierten Stunde.Sollte ein ärztliches Attest über eine Erkrankung am entsprechenden Tag vorliegen, so wird die Nachholung derUnterrichtseinheit gewährt.In allen sonstigen Fällen ist eine Nachholung der Unterrichtseinheit nicht möglich.
- Bei Ausfall des Lehrers wird nach Verfügbarkeit ein Ersatzcoach gestellt oder die Stunde ohne weiteres Entgeltnachgeholt. Das diesbezügliche Wahlrecht obliegt TopVoice. Ein Anspruch des Schülers auf einen bestimmtenCoach besteht nicht.
- Jede Beschädigung von Schuleinrichtungen oder von der Schule entliehener Instrumente sowieunterrichtspezifischen Materialien geht zu Lasten des betreffenden Schülers.
- Im Falle des Zuwiderhandelns gegen die Bestimmungen dieser AGB oder der Hausordnung durch denSchüler, können folgende Maßnahmen ergriffen werden:•die mündliche Ermahnung durch den Lehrer mit gleichzeitiger Verständigung des Erziehungsberechtigten beiminderjährigen Schülern•die Androhung des Ausschlusses von den Unterrichtseinheiten oder•der Verweis von der Musikschule mit sofortiger Wirkung.
- Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet.Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungszwecke der TopVoice Gesangsschule gemäß den Regeln der geltenden Datenschutzbestimmungen. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB nichtig oder unwirksam sein oder werden, berührt dies nicht dieGültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch jene gültige undwirksame Bestimmung ersetzt, die dem verfolgten Zweck am nächsten kommt.
- Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der abgeschlossenen Verträge bedürfen zu ihrerrechtlichen Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
- Die Vertragsparteien vereinbaren für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit abgeschlossenen Verträgendie Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in 4020 Linz. Die abgeschlossenen Verträge unterliegen österreichischem Recht.


