Ab Montag, 07.12.2020 tritt die 2. COVID-19 Schutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Damit können wir wieder Gesangsunterricht in unserem Studio in Linz anbieten. Die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen halten wir natürlich ein:
Beim Betreten des Bürogebäudes, in dem sich die TopVoice Gesangsschule befindet, besteht natürlich Maskenpflicht (wie bei allen Geschäften und Dienstleistungen). Ebenso auch in unserem Aufenthaltsraum. Darüber hinaus ist 1m Sicherheitsabstand einzuhalten.
Im Unterrichtsraum kannst du dann die Maske ablegen. Ein Gesangsunterricht mit Nasen-Mund-Maske wäre nicht möglich, weil der Vocalcoach ja den Kopf des Sängers sehen muss (um bei Bedarf darauf achten zu können, ob die Artikulationswerkzeuge (Unterkiefer, Lippen, Zunge) auch richtig eingesetzt werden). Du bist dann aber durch eine große Plexiglasscheibe von Gesangslehrerinnen getrennt, dabei wird durch die Größe der Konstruktion auch automatisch ein großer Sicherheitsabstand von 2m eingehalten.
Unser Mikrofon und auch das Mikrofonstativ werden vor und nach jedem Schüler von uns desinfiziert. Außerdem stehen dir natürlich ein Handdesinfektionsmittel und Einwegtücher zur Verfügung. Und es wird natürlich regelmäßig und häufig gelüftet.
Auch die vorgeschriebene Fläche pro Kunde/Schüler von mindestens 10 m² erfüllen wir problemlos. Aus den genannten Gründen/Vorschriften finden Gruppenunterricht und Gesangsworkshops aber bis auf weiteres nicht statt.