Zuerst das wichtigste: Gesangsunterricht in Form von Präsenzunterricht in unserem Studio in Linz ist möglich!
Die TopVoice Gesangsschule unterliegt dabei den Bestimmungen der aktuellen Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung.
Auch bei uns gilt 2G:
SchülerInnen müssen geimpft oder genesen sein:
- Geimpft: Bestätigung über eine gültige Impfung mittels Impfpass, Grüner Pass, Bestätigungskärtchen der Impfstelle, Impfzertifikat
- Genesen: Bestätigung über eine überstandene Covid-19 Infektion, die nicht länger als 180 Tage zurückliegt, durch ärztliche Bestätigung, Absonderungsbescheid, Genesungszertifikat
Alle Details zu 2G kannst du hier nachlesen:
SchülerInnen unter 12 Jahren sind von der Regelungen ausgenommen. Für Personen ab 12 Jahren ist der Ninja-Pass bis zur Beendigung der allgemeinen Schulpflicht einem 2-G-Nachweis gleichgestellt.
SchülerInnen und Begleitpersonen müssen eine FFP2-Maske tragen. Kinder zwischen dem vollendeten sechsten Lebensjahr bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen statt der FFP2-Maske einen Mund-Nasen-Schutz tragen..
Mikrofone werden von uns nach jeder Stunde gründlich desinfiziert, Desinfektionsmittel für die Hände stehen kostenlos zur Verfügung.
Sollte der Präsenzunterricht nicht möglich sein (z.B. weil SchülerInnen nicht geimpft oder genesen sind), findet der Gesangsunterricht online statt.